Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Heimatkonzept · Stand: September 2026

Heimatkonzept

Inhaber: Egzon Halabaku
Johannespfad 46
57223 Kreuztal

Telefon: 0160 97088650
E-Mail: info@heimatkonzept-siegerland.de
Website: www.heimatkonzept-siegerland.de

Steuernummer: 342/5103/4721
USt-IdNr.: DE462139919

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Heimatkonzept, Inhaber Egzon Halabaku, und seinen Kunden.
  2. Sie gelten insbesondere für Angebote, Kauf- und Auftragsverträge, Planungsleistungen, Beratungsleistungen, Lieferungen, Montageleistungen sowie sonstige im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag erbrachte Leistungen.
  3. Heimatkonzept bietet insbesondere individuell geplante und bestellte Küchen, Möbel, Innenausbau- und Wohnkonzepte sowie damit verbundene Planungs-, Liefer- und Montageleistungen an.
  4. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
  5. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass jeweils erneut auf sie hingewiesen werden muss.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote von Heimatkonzept sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung von Heimatkonzept oder durch die Annahme des Angebots durch den Kunden und die anschließende Bestätigung durch Heimatkonzept zustande.
  3. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das jeweilige Angebot, der Auftrag, die Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ergänzende schriftliche Vereinbarungen.
  4. Angaben in Angeboten zu Maßen, Farben, Materialien, Ausführungen, technischen Eigenschaften und Preisen sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurden.
  5. Bei individuell geplanten oder angefertigten Produkten können geringfügige, technisch oder materialbedingt übliche Abweichungen auftreten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion und Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen.

§ 3 Planung und Beratung

  1. Heimatkonzept bietet unter anderem Beratungen, Aufmaßtermine, Küchen- und Möbelplanungen, Raumkonzepte, Materialkonzepte, Visualisierungen und 3D-Planungen an.
  2. Der Umfang und die Vergütung von Planungs- und Beratungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
  3. Soweit eine Planung ausdrücklich Bestandteil eines Kauf- oder Auftragsvertrages ist, wird sie im Rahmen dieses Vertrages berücksichtigt.
  4. Planungsvorschläge, Zeichnungen, Skizzen, Visualisierungen und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Heimatkonzept, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe von Planungsunterlagen für die Beauftragung Dritter ist ohne Zustimmung von Heimatkonzept nicht gestattet, soweit keine gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.

§ 4 Aufmaß und Angaben des Kunden

  1. Der Kunde hat Heimatkonzept alle für die Planung und Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
  2. Soweit der Kunde Maße, Grundrisse, Anschlüsse, Leitungsverläufe oder sonstige technische Angaben selbst zur Verfügung stellt, ist er für deren Richtigkeit verantwortlich.
  3. Soweit ein Aufmaß durch Heimatkonzept oder einen von Heimatkonzept beauftragten Partner durchgeführt wird, dient dieses als Grundlage für die weitere Planung und Bestellung.
  4. Der Kunde hat Heimatkonzept auf ihm bekannte Besonderheiten hinzuweisen, insbesondere auf vorhandene Leitungen, Installationen, bauliche Besonderheiten oder Einschränkungen der Zugänglichkeit.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Preise.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern als Endpreise einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Bei Kauf-, Liefer- und Auftragsverträgen über Waren, insbesondere individuell geplante und bestellte Küchen, Möbel und sonstige individuell beschaffte Produkte, wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Die Anzahlung wird nach Vertragsschluss und entsprechender Rechnungsstellung fällig.
  5. Die weitere Bestellung, Beschaffung oder Fertigung individuell für den Kunden vorgesehener Waren kann nach Eingang der vereinbarten Anzahlung erfolgen.
  6. Der verbleibende Betrag ist entsprechend der im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag vereinbarten Zahlungsregelung fällig. Sofern dort keine abweichende Regelung getroffen wurde, ist der verbleibende Betrag vor Beginn der Lieferung und Montage fällig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  7. Heimatkonzept ist berechtigt, die Lieferung und Montage bis zum Eingang der jeweils fälligen Zahlung zurückzustellen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
  8. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und Rechte wegen berechtigter Mängel, bleiben unberührt.

§ 6 Zahlungsverzug

  1. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Heimatkonzept ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zur Begleichung der fälligen Forderungen zurückzustellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Durch einen Zahlungsverzug verursachte zusätzliche Aufwendungen, insbesondere zusätzliche Anfahrten, erneute Liefer- oder Montageterminkoordination sowie weitere tatsächlich entstandene Kosten, können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
  4. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte bleibt unberührt.

§ 7 Stornierung und Vertragsbeendigung durch den Kunden

  1. Die Stornierung eines Auftrags durch den Kunden bedarf mindestens der Textform.
  2. Wird ein Auftrag nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden storniert oder beendet, kann Heimatkonzept, soweit gesetzlich zulässig, eine Stornopauschale in Höhe von 20 % der vereinbarten Auftragssumme verlangen.
  3. Die Pauschale berücksichtigt insbesondere den im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandenen Planungs-, Beratungs-, Verwaltungs- und Organisationsaufwand sowie Aufwendungen für bereits bestellte, individuell beschaffte oder angefertigte Waren.
  4. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden bzw. kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
  5. In diesem Fall ist nur der nachweislich entstandene Schaden bzw. Aufwand zu ersetzen.
  6. Heimatkonzept bleibt berechtigt, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine bereits gezahlte Stornopauschale wird hierauf angerechnet.
  7. Bei individuell nach Kundenwunsch geplanten, bestellten oder angefertigten Küchen, Möbeln und sonstigen Waren können insbesondere bereits entstandene Kosten für Planung, Bestellung, Beschaffung, Fertigung, Sonderanfertigungen und Rückabwicklung berücksichtigt werden.
  8. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 8 Lieferung

  1. Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
  2. Liefertermine können sich ändern, wenn die rechtzeitige Lieferung durch Umstände beeinflusst wird, die Heimatkonzept nicht zu vertreten hat, insbesondere durch Lieferverzögerungen von Herstellern oder Lieferanten.
  3. Der Kunde wird über wesentliche, absehbare Verzögerungen informiert.
  4. Voraussetzung für die Lieferung ist, soweit vereinbart und gesetzlich zulässig, die Erfüllung der bis dahin fälligen Zahlungspflichten.
  5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarte Lieferadresse zum Liefertermin zugänglich und die Anlieferung ohne unzumutbare Behinderung möglich ist.
  6. Ist die Lieferung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden nicht möglich, können hierdurch tatsächlich entstehende zusätzliche Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

§ 9 Montage

  1. Eine Montageleistung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Angebots oder Auftrags ist.
  2. Der Umfang der Montage ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
  3. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzarbeiten, insbesondere Änderungen an vorhandenen Elektro-, Wasser-, Gas-, Heizungs- oder sonstigen Installationen sowie umfangreiche bauliche Anpassungen, sind nicht Bestandteil der Montage, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Der Kunde hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Montage zu schaffen. Dazu gehören insbesondere ein zugänglicher Montagebereich sowie die erforderliche Baufreiheit.
  5. Ist die Montage aufgrund fehlender Voraussetzungen oder aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden nicht möglich oder nur erschwert möglich, kann ein neuer Termin vereinbart werden. Tatsächlich entstandene zusätzliche Kosten können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
  6. Soweit Heimatkonzept für einzelne Montage- oder Handwerksleistungen qualifizierte Partnerbetriebe einsetzt, kann dies im jeweiligen Auftrag entsprechend vereinbart werden.

§ 10 Änderungen nach Vertragsschluss

  1. Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung durch Heimatkonzept.
  2. Änderungen können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises und/oder des Liefer- bzw. Montagetermins führen.
  3. Bereits bestellte, angefertigte oder nicht mehr kostenfrei stornierbare Waren können von nachträglichen Änderungswünschen ausgeschlossen sein.
  4. Die Auswirkungen einer Änderung werden dem Kunden, soweit möglich, vor Durchführung mitgeteilt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderungen Eigentum von Heimatkonzept, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  2. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht ohne Zustimmung von Heimatkonzept veräußern, verpfänden oder anderweitig darüber verfügen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Gewährleistung und Mängelrechte

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
  2. Der Kunde hat erkennbare Mängel nach Möglichkeit zeitnah mitzuteilen.
  3. Heimatkonzept ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, zunächst Nacherfüllung zu leisten.
  4. Bei berechtigten Mängeln wird Heimatkonzept die gesetzlich geschuldete Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist durchführen.
  5. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.

§ 13 Haftung

  1. Heimatkonzept haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns.
  2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Heimatkonzept nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 14 Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte an Planungen

  1. Sämtliche von Heimatkonzept erstellten Planungen, Zeichnungen, Skizzen, Visualisierungen, 3D-Darstellungen, Konzepte und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Heimatkonzept, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Eine Verwendung dieser Unterlagen zur Beauftragung eines anderen Unternehmens ist ohne Zustimmung von Heimatkonzept nicht gestattet, soweit keine gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.
  3. Dies gilt insbesondere für individuell erstellte Küchenplanungen, Möbelplanungen und Raumkonzepte.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Soweit dem Kunden als Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, wird der Kunde gesondert über ein bestehendes Widerrufsrecht und dessen Voraussetzungen informiert.
  3. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
  4. Die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen, den Ausschluss oder das Erlöschen eines Widerrufsrechts bleiben maßgeblich.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Heimatkonzept ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

Die gesetzlichen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.

§ 17 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der auf der Website von Heimatkonzept veröffentlichten Datenschutzerklärung.

§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand. Vereinbarungen über einen Gerichtsstand mit Verbrauchern werden nicht getroffen, soweit dies gesetzlich unzulässig ist.
  3. Gegenüber Unternehmern kann, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Heimatkonzept als Gerichtsstand vereinbart werden.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026

Heimatkonzept

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„Aus Räumen wird Heimat."